Grundleistungen

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers.
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf.
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

Leistungsphase 2 – Vorplanung

a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objektes.
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen.
f) Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammen-hänge, Vorgaben und Bedingungen (wie LPH2, Pkt. d) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Listungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad unter Berücksichtung aller fachspezifischen Anforderungen. (z.B. Gebäude in M=1:100, Innenräume in M=1.50 bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination un Integration von deren Leistungen.
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung 

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
b) Einreichen der Vorlagen.
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.

 

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung 

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
c) Bereitstellen der Arbeistergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.

 

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

a) Aufstellen eines Vergabeterminplans
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsberei-chen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungspla- nung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

 

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

a) Koordinieren der Vergabe der Fachplaner
b) Einholen von Angeboten
c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
d) Führen von Bietergesprächen.
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens.
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung.

 

Leistungsphase 8 –
Objektüberwachung und Dokumentation

a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsan-forderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
e) Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch).
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
j) Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber.
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Anahmen und Teilnahmen daran.
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
n) Übergabe des Ojektes.
o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jdeoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.